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All-in-One-Lithium-Netzteil

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Zeliox Sales B.V.

1. DEFINITIONEN
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die angegebenen Bedeutungen:

  • 1.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die aktuellste Version dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • 1.2 Verbraucher: Jede natürliche Person, die mit Zeliox einen Vertrag abschließt, der nicht im Rahmen einer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit erfolgt. Sofern in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders angegeben, wird unter einem Käufer auch ein Verbraucher verstanden.

  • 1.3 Nutzer: Eine juristische oder natürliche Person, die die Produkte nutzt, jedoch nicht direkt von Zeliox erworben hat.

  • 1.4 Geschäftsvereinbarung: Eine Vereinbarung, die zwischen Zeliox und einem Käufer, der kein Verbraucher ist, geschlossen wird.

  • 1.5 Käufer: Eine juristische oder natürliche Person, die Zeliox den Auftrag zur Lieferung von Produkten erteilt.

  • 1.6 Vertrag: Alle zwischen Zeliox und dem Käufer geschlossenen Vereinbarungen.

  • 1.7 Parteien: Zeliox und der Käufer.

  • 1.8 Produkte: Zeliox-Produkte, einschließlich des 'Zeliox', 'Zeliox Compact' und 'Zeliox Plus' sowie aller anderen damit verbundenen Produkte, die unter der Marke 'Zeliox' vermarktet werden.

  • 1.9 Zeliox: Die Private Company Zeliox Sales B.V. mit Sitz in Spaarpot 13 in (5667 KV) Geldrop, Niederlande, und eingetragen in der Handelskammer unter der Nummer 66865646.
2. GELTUNGSBEREICH

  • 2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot sowie für jede Vereinbarung oder rechtliche Beziehung zwischen Zeliox und einem Käufer (oder potenziellen Käufer), soweit die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich von diesen Geschäftsbedingungen abgewichen sind und unter ausdrücklichem Ausschluss etwaiger allgemeiner Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Käufers.

  • 2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Vereinbarungen mit Zeliox, deren Erfüllung die Beteiligung Dritter erfordert.

  • 2.3 Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "schriftlich" die Rede ist, umfasst dies auch elektronische Kommunikation.

  • 2.4 Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig erklärt wird oder sich als nichtig oder anderweitig nicht durchsetzbar erweist, bleibt der rechtlich gültige Teil dieser Bestimmung in Kraft. Der für nichtig erklärte, nichtige oder nicht durchsetzbare Teil wird durch eine Bestimmung ersetzt, die die Absicht der ursprünglichen Bestimmung in dem gesetzlich zulässigen Umfang widerspiegelt.

  • 2.5 Wenn Zeliox seine Rechte aus dem Vertrag und/oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht (oder nicht unverzüglich) ausübt, berührt dies nicht sein Recht und seine Möglichkeit, dies in Zukunft aus eigenen Gründen zu tun.

  • 2.6 Änderungen und Abweichungen von der Vereinbarung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen ausdrücklich von den Parteien schriftlich und im Voraus vereinbart werden. Wenn Änderungen auf andere Weise vorgelegt werden, trägt der Käufer das Risiko für die Umsetzung der Änderung.

  • 2.7 Zeliox behält sich das Recht vor, den Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und wird den Käufer über solche Änderungen informieren.

  • 2.8 Wenn die Produkte von einem Nutzer erworben oder erlangt wurden und wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt wurden, gelten die Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (soweit relevant) für den Nutzer. Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Käufer die Rede ist, kann dies in diesem Fall als Nutzer gelesen werden.
3. ANGEBOTE

  • 3.1 Alle Angebote von Zeliox sind unverbindlich und gelten als Einladungen. Preise, wie sie auf der Website angegeben sind, unterliegen Tippfehlern. Angebote basieren auf Lieferung unter normalen Bedingungen während normaler Arbeitszeiten.

  • 3.2 Wenn ein unverbindliches Angebot vom Käufer angenommen wird, hat Zeliox jederzeit das Recht, das Angebot innerhalb von 10 Tagen nach Annahme ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen. Ein Verbraucher als Käufer unterliegt dem anderen Regime des Artikels 18 (Rücktrittsrecht des Verbrauchers).

  • 3.3 Alle Bilder, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Farben usw., die im Webshop enthalten sind, dienen nur der Annäherung und können keinen Anspruch auf Entschädigung und/oder Auflösung begründen. Darüber hinaus behält sich Zeliox das Recht vor, Änderungen an seinen auf der Website, im Katalog, in Broschüren und anderen Werbematerialien dargestellten und beschriebenen Produkten vorzunehmen.

  • 3.4 Im Falle eines kombinierten Angebots ist Zeliox nicht verpflichtet, einen Teil der im Angebot enthaltenen Waren zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu liefern. Das Angebot von Zeliox gilt auch nicht automatisch für Nachbestellungen.

  • 3.5 Wenn mehrere Kunden Vertragsparteien sind, haften sie alle gemeinsam und solidarisch für die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber Zeliox.
4. VERTRAG

  • 4.1 Ein Vertrag kommt zustande, nachdem die Parteien den Vertrag unterzeichnet haben oder der Käufer einem Angebot von Zeliox zugestimmt hat und Zeliox dies schriftlich oder durch jede andere Form der Annahme bestätigt hat.

  • 4.2 Die Annahme eines Angebots durch den Käufer ist unwiderruflich.

  • 4.3 Durch den Abschluss des Vertrages garantiert der Käufer, dass er über ausreichende Bonität verfügt, um seine Verpflichtungen zu erfüllen. Im Rahmen dessen ist Zeliox berechtigt, Informationen von Dritten über die Bonität des Käufers einzuholen und bei unzureichender Bonität des Käufers Konsequenzen zu ziehen, die unter anderem Vorauszahlung oder andere Zahlungsmethoden umfassen können, denen der Käufer im Voraus zustimmen wird.

  • 4.4 Zeliox ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung des Vertrages einzubeziehen.
5. DATEN

  • 5.1 Der Käufer garantiert die Genauigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Daten und Informationen, die vom Käufer oder in seinem Namen an Zeliox übermittelt werden.

  • 5.2 Der Käufer wird Zeliox alle Informationen über den Verwendungszweck der Produkte, die Belastung, der die Produkte ausgesetzt sein werden, die Verarbeitungsmethode sowie alle Informationen und anderen Daten zur Verfügung stellen, die der Käufer vernünftigerweise als für die Erfüllung des Vertrages notwendig erachten kann.

  • 5.3 Falls Zeliox keine für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt werden (oder nicht rechtzeitig oder gemäß den Vereinbarungen zur Verfügung gestellt werden), ist Zeliox berechtigt, die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen und die Erfüllung des Vertrages auszusetzen.
6. ENTWÜRFE UND MUSTER

  • 6.1 Wenn Zeliox einen Entwurf oder ein Muster gezeigt oder geliefert hat, geschieht dies nur zur Orientierung. Die zu liefernden Produkte können von dem Entwurf, den Mustern oder der Demo abweichen und hieraus können keine Rechte abgeleitet werden.
7. INFORMATION

  • 7.1 Die auf der Website und in anderen Kommunikationsmitteln von Zeliox gegebenen Informationen und Ratschläge basieren auf der Verwendung und/oder Verarbeitung der Produkte gemäß allgemeiner Handwerkskunst und unter normalen Umständen, abhängig von den Gegebenheiten des Falls.

  • 7.2 Die von Zeliox gegebenen Informationen und Ratschläge sind allgemeiner und indikativer Natur und binden Zeliox nicht.
8. LIEFERZEIT

  • 8.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk in Geldrop.

  • 8.2 Die von Zeliox angegebene Lieferzeit ist immer ungefähr, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Zeliox wird die Lieferzeit nach Möglichkeit einhalten, es gilt jedoch keine endgültige Frist im Sinne von Artikel 83(a) des Buchs 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

  • 8.3 Überschreitet die Lieferzeit, führt dies nicht zu einem Verzug oder einer Haftung von Zeliox. Zeliox wird den Käufer unverzüglich über eine Lieferverzögerung informieren und ihm den neuen Liefertermin mitteilen.

  • 8.4 Die Lieferzeit beginnt zu dem Zeitpunkt, der am spätesten ist:
      a) am Tag des Vertragsabschlusses;
      b) am Tag, an dem Zeliox die für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Informationen erhält (Dokumente, Daten, Genehmigungen usw.);
      c) am Tag, an dem Zeliox eine Vorauszahlung des Käufers gemäß dem Vertrag erhält.

  • 8.5 Wenn der Lieferzeitraum in Tagen angegeben ist, wird ein Tag als ein Arbeitstag verstanden, der kein Ruhetag (Samstag oder Sonntag) oder gesetzlicher Feiertag ist.

9. STANDARDLIEFERUNG

  • 9.1. Der Zeitpunkt, zu dem die Produkte dem Käufer ab Werk zur Verfügung gestellt werden, gilt als Zeitpunkt der Lieferung und als Zeitpunkt, zu dem das Risiko in Bezug auf die Produkte von Zeliox auf den Käufer übergeht. Dies gilt uneingeschränkt, wenn der Käufer die Annahme der Produkte verweigert oder nicht vornimmt.

  • 9.2 Wenn der Käufer die Produkte nach Ablauf der Lieferfrist nicht abgeholt hat, werden die Produkte auf Kosten und Risiko des Käufers für ihn gelagert. Zeliox stellt dem Käufer die Produkte erst zur Verfügung, nachdem zusätzliche Kosten für Transport und Lagerung vom Käufer bezahlt wurden. Wenn der Käufer die Produkte 30 Tage nach der ursprünglichen Lieferung nicht abgeholt hat, ist Zeliox berechtigt, den Vertrag aufzulösen, die Produkte weiterzuverkaufen oder auf Kosten des Käufers zu vernichten. Der Käufer kann diesbezüglich keine Ansprüche gegen Zeliox geltend machen.

  • 9.3 Ein Lieferschein, Lieferschein oder ein ähnliches Dokument, das bei der Lieferung der Produkte übergeben wird, dient als Nachweis für die Lieferung der darin genannten Produkte.

  • 9.4 Zeliox ist berechtigt, Produkte, die Gegenstand des Vertrags sind, in Lieferungen (Teillieferungen) zu liefern. Dies gilt nicht, wenn eine Teillieferung keinen eigenständigen Wert hat. Wenn die Ware in Lieferungen geliefert wird, ist Zeliox berechtigt, für jede Lieferung eine gesonderte Rechnung zu erstellen.

  • 9.5 Wenn Zeliox Paletten, Verpackungskisten, Kisten, Container usw. für Verpackung und Transport bereitgestellt oder für deren Bereitstellung gesorgt hat (gegen Zahlung einer Kaution oder nicht), muss der Käufer diese Paletten usw. zurückgeben, sofern die Verpackung nicht unverwertbar ist. Andernfalls haftet der Käufer für Schadensersatz an Zeliox.
10. LIEFERUNG

  • 10.1 Eine Lieferung an eine vom Käufer zu benennende Adresse, die von Artikel 9 abweicht, erfolgt nur, wenn die Parteien im Voraus über die damit verbundenen zusätzlichen Kosten und die geltenden Bedingungen vereinbart haben.

  • 10.2 Die Lieferkosten werden von Zeliox zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gesondert angegeben. Falls dies nicht möglich ist, wird Zeliox dem Käufer Informationen zur Verfügung stellen, die es dem Käufer ermöglichen, die Versandkosten zu berechnen.

  • 10.3 Die Art der Verpackung, des Transports, des Versands und ähnliches wird von Zeliox bestimmt, wenn der Käufer keine weiteren Anweisungen gegeben hat. Dabei übernimmt Zeliox keine Haftung, außer seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz.

  • 10.4 Im Falle der Lieferung durch Zeliox oder einen von ihm bestimmten Spediteur geht das Risiko der Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn die Lieferung nicht erfolgreich ist.

  • 10.5 Im Falle der Lieferung durch einen vom Käufer bestimmten Spediteur geht das Risiko der Produkte bereits dann auf den Käufer über, wenn Zeliox die Produkte an diesen bestimmten Spediteur übergibt.
11. PREISE

  • 11.1 Die Preise und Angebote von Zeliox sind unverbindlich und unterliegen möglichen Preisänderungen. Die auf der Website angegebenen Preise unterliegen Tippfehlern oder Preisänderungen (die noch nicht umgesetzt wurden).

  • 11.2 Die von Zeliox berechneten Preise sind grundsätzlich:
      a) basierend auf den Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialversicherungs- und staatlichen Abgaben, Frachtkosten, Versicherungsprämien und anderen Kosten zum Zeitpunkt des Angebots oder des Vertragsschlusses; b) basierend auf der Lieferung ab Werk von Zeliox; c) zuzüglich Mehrwertsteuer; d) in Euro (eventuelle Wechselkursschwankungen werden weitergegeben).

  • 11.3 Falls es nach Vertragsschluss, aber vor vollständiger oder teilweiser Erfüllung des Vertrags, zu Erhöhungen der Kostenfaktoren von Zeliox kommt, einschließlich Änderungen der Material- und Rohstoffpreise, Transportkosten, Wechselkurse und Währungen, ist Zeliox berechtigt, den zu zahlenden Preis um einen proportionalen Prozentsatz zu erhöhen.

  • 11.4 Wenn mit einem Verbraucher als Käufer ein Vertrag abgeschlossen wird, informiert Zeliox den Käufer unverzüglich über eventuelle Preiserhöhungen gemäß dem vorherigen Absatz, die von Zeliox innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss durchgeführt werden. Dem Verbraucher als Käufer steht das Recht zu, den Vertrag aufzulösen.

  • 11.5 Der Käufer kann aus früheren Rabatten, die von Zeliox gewährt wurden, keine Rechte ableiten.
12. ZAHLUNG

  • 12.1 Sofern nicht ausdrücklich anders und schriftlich vereinbart, ist die Zahlung im Voraus, jedoch spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum, in der von Zeliox angegebenen Währung zu leisten.

  • 12.2 Alle Zahlungen des Käufers werden stets zunächst zur Begleichung aller fälligen Kosten und Zinsen verwendet und dann zur Begleichung der am längsten fälligen Rechnungen, auch wenn der Käufer angibt, dass die Zahlung sich auf eine spätere Rechnung bezieht.

  • 12.3 Zeliox behält sich das Recht vor, vom Käufer (noch) eine Vorauszahlung oder Sicherheit für die Zahlung zu verlangen, und der Käufer ist verpflichtet, dieser Aufforderung unverzüglich nachzukommen.

  • 12.4 Wenn ein Käufer, der kein Verbraucher ist und im Rahmen eines Handelsgeschäfts handelt, die Zahlung innerhalb der festgelegten Frist nicht leistet, gerät dieser Käufer automatisch in Verzug und hat Zeliox Zinsen in Höhe des gesetzlichen Handelszinses gemäß Artikel 119a des Buches 6 des niederländischen Zivilgesetzbuches sowie alle außergerichtlichen Inkassokosten der Forderung zu zahlen. Diese außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf mindestens 15% des fälligen Betrags einschließlich Zinsen, jedoch mindestens 250,00 €.

  • 12.5 Wenn ein Käufer, der kein Verbraucher ist und im Rahmen eines Handelsgeschäfts handelt, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, weil er nicht bereit oder in der Lage ist zu zahlen, ist Zeliox berechtigt, die Lieferungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, ohne dass dies das Recht auf vollständige Entschädigung beeinträchtigt. Im Gegensatz zu Zeliox hat ein Käufer, der kein Verbraucher ist und im Rahmen eines Handelsgeschäfts handelt, kein Recht auf Aufrechnung. Wenn ein Anspruch bestritten wird, ist ein Käufer, der kein Verbraucher ist und im Rahmen eines Handelsgeschäfts handelt, nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Zeliox auszusetzen.

  • 12.6 Wenn ein Käufer, der ein Verbraucher ist, die Zahlung innerhalb der festgelegten Frist nicht leistet und dieser Käufer auch innerhalb der festgelegten Frist den fälligen Betrag nicht an Zeliox zahlt, sendet Zeliox dem Käufer, der ein Verbraucher ist, eine schriftliche Mahnung, in der Folgendes angegeben ist:
      a) eine Frist von 14 Tagen, innerhalb derer der Käufer die Schuld begleichen kann, und; b) der Betrag, der als Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet wird, wenn der Käufer die Zahlung innerhalb der genannten Frist nicht leistet.
  • 12.7 Wenn innerhalb der in vorstehendem Absatz genannten 14-tägigen Frist keine Zahlung erfolgt, befindet sich der Käufer, der ein Verbraucher ist, im Verzug und Zeliox hat Anspruch auf Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten gemäß der Extrajudicial Collection Costs Scale, mit einem Mindestbetrag von 40,00 €. Ab diesem Zeitpunkt hat Zeliox auch Anspruch auf gesetzliche Zinsen gemäß Artikel 119 des Buches 6 des niederländischen Zivilgesetzbuches.

  • 12.8 Alle ausstehenden Forderungen, die Zeliox gegen den Käufer hat, werden sofort fällig, wenn der Käufer in Verzug gerät und in folgenden Fällen: Liquidation, Insolvenz oder Antrag auf Insolvenz, Aufnahme des Käufers in ein gesetzliches Schuldenregulierungsverfahren gemäß dem Gesetz über die Schuldenregulierung (natürliche Personen), wenn der Käufer unter Vormundschaft gestellt wird, wenn das Vermögen des Käufers gepfändet wird oder wenn dem Käufer ein vorläufiger oder endgültiger Zahlungsaufschub gewährt wird.

13. AUSSETZUNG / AUFLÖSUNG

  • 13.1 Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nur, wenn Zeliox einen Vertrag mit einem Käufer abschließt, der kein Verbraucher ist, und die Beziehung zwischen den Parteien durch einen Handelsvertrag geregelt wird.

  • 13.2 Zeliox ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich mit sofortiger Wirkung aufzulösen oder auszusetzen, ohne Mahnung und ohne gerichtliches Eingreifen und ohne verpflichtet zu sein, eine Entschädigung zu zahlen. Dies bleibt unbeschadet des Rechts von Zeliox, die Erfüllung anstelle einer Auflösung oder Aussetzung zu verlangen, sowie des Rechts auf Entschädigung, wenn:
      a) der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt; b) Zeliox nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel daran aufkommen lassen, dass der Käufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen kann; c) der Käufer einen Zahlungsaufschub beantragt oder ihm ein Zahlungsaufschub gewährt wird; d) ein Insolvenzantrag gegen den Käufer gestellt wurde oder der Käufer für insolvent erklärt wurde; e) der Käufer beantragt, nach dem Gesetz über die Schuldenregulierung (natürliche Personen) (WSNP) zugelassen zu werden, oder der Käufer wird zum WSNP zugelassen; f) ein wesentlicher Teil des Vermögens des Käufers gepfändet wird.

  • 13.3 Wenn Zeliox den Vertrag gemäß diesem Artikel auflöst oder aussetzt, wird jeder Anspruch, den Zeliox gegen den Käufer hat, sofort fällig.

14. EIGENTUMSVORBEHALT

  • 14.1 Alle von Zeliox gelieferten Produkte bleiben das Eigentum von Zeliox, bis der Käufer alle Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt hat.

  • 14.2 Dem Käufer ist es nicht gestattet, die Produkte, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, zu verkaufen, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.

  • 14.3 Im Falle einer Beschlagnahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände durch Dritte oder wenn Dritte Rechte an diesen Gegenständen geltend machen oder errichten möchten, ist der Käufer verpflichtet, Zeliox so früh wie vernünftigerweise möglich darüber zu informieren.

  • 14.4 Der Käufer muss die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte sorgfältig aufbewahren und als Eigentum von Zeliox kenntlich machen.

  • 14.5 Solange der Käufer Produkte besitzt, auf die Zeliox seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen kann, ist der Käufer verpflichtet, auf erstes Anfordern von Zeliox die Produkte ohne gerichtliches Eingreifen an Zeliox herauszugeben. Zeliox und seine Mitarbeiter sind berechtigt, die Räumlichkeiten des Käufers zu betreten, um die gelieferten Produkte auf Kosten des Käufers tatsächlich in Besitz zu nehmen.

  • 14.6 Der Käufer verpflichtet sich, die Interessen von Zeliox im Zusammenhang mit dem Eigentumsvorbehalt zu versichern. Der Käufer verpflichtet sich, diese Interessen im Falle eines Schadensfalls auszugleichen und seine Forderungen gegenüber seinen Versicherern auf erstes Anfordern von Zeliox abzutreten. Auf erstes Anfordern von Zeliox wird der Käufer die Angaben zum betreffenden Versicherungsunternehmen oder den Versicherungsunternehmen und den Versicherungsbedingungen machen.

  • 14.7 Im Umgang mit Zeliox hat der Käufer kein Zurückbehaltungsrecht an den von Zeliox gelieferten Produkten.
15. GARANTIE UND BESCHWERDEN

  • 15.1 Zeliox garantiert, dass die von ihr gelieferten Produkte in einwandfreiem Zustand sind und den vernünftigen Erwartungen des Käufers gemäß dem Vertrag entsprechen, für den folgenden Zeitraum und unter den folgenden Bedingungen.

  • 15.2 Zeliox bietet dem Käufer eine maximale Garantiefrist von 1 Jahr nach dem Zeitpunkt der Lieferung, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.

  • 15.3 Die Garantiefrist wird nicht durch Arbeiten im Rahmen der Garantie und/oder Ersatzlieferungen im Rahmen der Garantie verlängert.

  • 15.4 Der Käufer hat nur dann Anspruch auf die von Zeliox angebotene Garantie, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Zeliox erfüllt hat.

  • 15.5 Der Käufer ist verpflichtet, die Übereinstimmung der Zeliox-Produkte unmittelbar nach der Lieferung zu überprüfen.

  • 15.6 Etwaige Beschwerden des Käufers über die Nichtübereinstimmung der von Zeliox gelieferten Produkte mit dem Vertrag und etwaige daraus resultierende Ansprüche aus der Garantie werden von Zeliox nur dann bearbeitet, wenn und soweit diese Beschwerden innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich bei Zeliox eingereicht werden, unter Angabe der Art des Mangels. Für einen Käufer, der kein Verbraucher ist und der im Rahmen eines Handelsgeschäfts handelt, gilt eine Frist von 48 Stunden nach der Lieferung als angemessene Frist. Für einen Verbraucher beträgt die angemessene Frist maximal 2 Monate nachdem der Käufer den Mangel entdeckt hat oder hätte vernünftigerweise entdecken können. Wird eine Beschwerde nicht rechtzeitig eingereicht, erlischt jeder Anspruch gegenüber Zeliox.

  • 15.7 Jegliche Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten Produkte und Schäden, die während des Transports verursacht wurden, sind unverzüglich im Frachtbrief und/oder Lieferschein zu vermerken, andernfalls gelten die im Frachtbrief und/oder Lieferschein angegebenen Mengen als bindender Beweis gegenüber dem Käufer.

  • 15.8 Beanstandungen hinsichtlich Mengen, Volumen und/oder falsch bestellter Produktarten durch den Käufer werden von Zeliox nicht akzeptiert.

  • 15.9 Beschwerden werden nicht weiter bearbeitet, wenn:
      a) nur geringfügige Abweichungen in Qualität, Menge, Material, Abmessungen, Farbe und andere Abweichungen vorliegen und diese Abweichungen in der Branche als zulässig angesehen werden; b) eine Diskrepanz zwischen dem Produkt und einem Bild im Katalog, Broschüren und anderen Werbematerialien von Zeliox besteht; c) ein Mangel auf einer Zeichnung, Skizze, einem Design, einer Spezifikation, einem Material oder Informationen beruht, die vom Käufer bereitgestellt oder zur Verfügung gestellt wurden; d) der Käufer das Produkt selbst repariert oder modifiziert hat oder es einem Dritten gestattet hat, das Produkt zu reparieren oder zu modifizieren; e) das gelieferte Produkt abnormen Bedingungen im weitesten Sinne ausgesetzt war oder anderweitig unsachgemäß behandelt und gewartet wurde oder gegen die Anweisungen von Zeliox verstoßen wurde; f) die Produkte nicht gemäß der Dokumentation, Anweisungen, Handbüchern, Gebrauchsanweisungen usw., die von Zeliox herausgegeben wurden, verwendet wurden.

  • 15.10 Nach Erhalt einer Garantiebeanstandung wird Zeliox so bald wie möglich Gespräche mit dem Käufer führen, wonach der Käufer Zeliox gestatten wird, die Produkte bei Bedarf zu inspizieren (oder von einem Dritten inspizieren zu lassen) und Zeliox eine endgültige Antwort hinsichtlich der Anwendbarkeit der Garantie in dem betreffenden Fall geben wird. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte, auf die sich die Beschwerde bezieht, auf Verlangen von Zeliox zur Verfügung zu halten, wobei er das Risiko eingeht, alle Rechte auf Erfüllung, Reparatur, Auflösung und/oder Entschädigung zu verlieren.

  • 15.11 Wenn Zeliox feststellt, dass kein Anspruch aus der Garantie geltend gemacht werden kann, wird es den Käufer so schnell wie möglich darüber informieren. Die Kosten für die in dem vorstehenden Absatz genannte Inspektion können dann dem Käufer in Rechnung gestellt werden.

  • 15.12 Wenn sich eine Beschwerde als gerechtfertigt erweist, wird Zeliox grundsätzlich die Produkte innerhalb einer angemessenen Frist reparieren oder ersetzen. Nur wenn eine Reparatur oder ein Ersatz nicht möglich ist oder von Zeliox nicht verlangt werden kann, ist der Käufer berechtigt:
      a) den Vertrag aufzulösen, es sei denn, die Abweichung ist eine geringfügige Abweichung und rechtfertigt daher keine Auflösung mit allen damit verbundenen Konsequenzen; oder b) den Preis im Verhältnis zu dem Maß, in dem die Produkte vom Vertrag abweichen, zu mindern.

  • 15.13 Ein Käufer, der einen Garantieanspruch geltend macht, darf den Mangel nicht eigenmächtig beheben und/oder von einer von ihm gewählten Partei beheben lassen. Wenn der Käufer sich dennoch dazu entscheidet, den Mangel von einer von ihm gewählten Partei beheben zu lassen, erlischt seine Garantie sofort.

  • 15.14 Jegliche Beanstandungen hinsichtlich der berechneten Preise und sonstige Beanstandungen in Rechnungen müssen innerhalb einer angemessenen Frist von höchstens 8 Tagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich bei Zeliox eingereicht werden, zusammen mit einer Beschreibung der Art der Beschwerde. Verspätete Beanstandungen hinsichtlich der berechneten Preise und Rechnungen werden nicht akzeptiert.

  • 15.15 Ein erfolgreicher Garantieanspruch führt niemals zu einem anderen Recht als dem Recht auf Reparatur, Ersatzlieferung oder Gutschrift gemäß den vorstehenden Absätzen. Ein solcher Garantieanspruch führt nicht zu einer Haftung von Zeliox für direkte oder indirekte Schäden oder Verluste oder zu einer Verpflichtung von Zeliox, diese zu entschädigen, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Zeliox.

  • 15.16 Mängel an einem Teil der gelieferten Produkte berechtigen den Käufer nicht dazu, die gesamte Charge der gelieferten Produkte abzulehnen oder zu verweigern.

  • 15.17 Nach Feststellung eines Mangels an einem Produkt ist der Käufer verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um Schäden zu verhindern oder zu begrenzen, einschließlich des unverzüglichen Einstellens von Nutzung und Verarbeitung.

  • 15.18 Es wird keine Gewährleistung für von Zeliox gegebene Ratschläge sowie Inspektionen und ähnliche Maßnahmen von Zeliox übernommen.
16. WIDERRUFSRECHT

  • 16.1 Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nur, wenn Zeliox einen Vertrag mit einem Verbraucher abschließt und das Verhältnis zwischen den Parteien nicht durch einen Handelsvertrag, sondern durch einen Vertrag im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt wird, der als Fernabsatzvertrag im Sinne von Artikel 230g Buch 6 des niederländischen Zivilgesetzbuchs angesehen werden kann.

  • 16.2 Die von Zeliox gelieferten Artikel müssen dem Vertrag entsprechen und in einwandfreiem Zustand sein. Der Käufer hat Anspruch darauf.

  • 16.3 Grundsätzlich kann der Käufer innerhalb einer Widerrufsfrist von 14 Tagen den Vertrag ohne Angabe von Gründen auflösen und sein Widerrufsrecht ausüben. Diese Widerrufsfrist beginnt am:
      a) Tag nach dem Tag des Erhalts der Produkte durch den Käufer (oder einen vom Käufer beauftragten Dritten, der nicht der Frachtführer ist); oder b) Tag, an dem der Käufer (oder ein vom Käufer beauftragter Dritter, der nicht der Frachtführer ist) das letzte Produkt erhalten hat, wenn der Käufer eine Bestellung mit mehreren Produkten aufgegeben hat, die separat geliefert werden; oder c) Tag, an dem der Käufer (oder ein vom Käufer beauftragter Dritter, der nicht der Frachtführer ist) die letzte Sendung oder den letzten Teil erhalten hat, wenn die Produkte in verschiedenen Sendungen oder Teilen geliefert werden.
    Das Widerrufsrecht kann bereits vor der Lieferung ausgeübt werden.

  • 16.4 Das Widerrufsrecht gilt ausdrücklich nicht, wenn Zeliox Produkte gemäß den Spezifikationen des Käufers erstellt hat, die nicht vorgefertigt sind und aufgrund der individuellen Wahl oder Entscheidung des Käufers hergestellt werden (maßgeschneiderte Produkte) und wenn das erstellte Produkt eindeutig persönlicher Natur ist oder wenn die Art des erstellten Produkts dazu führt, dass es nicht zurückgegeben werden kann.

  • 16.5 Während der Widerrufsfrist ist der Käufer verpflichtet, die Produkte und alles, was mit ihnen geliefert wurde, sorgfältig zu behandeln. Der Käufer muss die Art, Merkmale und Funktionsweise der Produkte beurteilen können, was bedeutet, dass Verpackungen und ähnliches entfernt werden dürfen. Der Käufer haftet für eine Wertminderung der Produkte, wenn er die Produkte während der Widerrufsfrist über das hinaus verwendet oder behandelt, was zur Feststellung der Art, Merkmale und Funktionsweise der Produkte erforderlich ist.

  • 16.6 Wenn der Käufer sein Widerrufsrecht ausüben möchte, ist er verpflichtet, Zeliox dies innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Produkte mitzuteilen.

  • 16.7 Zeliox wird die Mitteilung gemäß dem vorstehenden Absatz umgehend dem Käufer bestätigen.

  • 16.8 Wenn der Käufer sein Widerrufsrecht ausübt, muss er das Produkt und alles, was damit geliefert wurde, innerhalb von 14 Tagen auf eigene Kosten in seinem Originalzustand und seiner Originalverpackung an Zeliox zurücksenden, soweit möglich, oder der Käufer muss nachweisen, dass das Produkt gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen von Zeliox zurückgesandt wurde.
  • 16.9 Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung des Käufers wird Zeliox den Kaufpreis zurückerstatten (ohne Lieferkosten, es sei denn, der Käufer hat sich ausdrücklich für eine Lieferung anstelle von Lieferung ab Werk entschieden), sofern der Käufer den Kaufpreis für das Produkt bereits gezahlt hat. Die Rückerstattung erfolgt auf die gleiche Zahlungsweise, die der Käufer zuvor verwendet hat, vorbehaltlich der ausdrücklichen Zustimmung des Käufers, dies auf andere Weise zu tun.
  • 16.10 Wenn der Käufer das Widerrufsrecht nicht innerhalb der Widerrufsfrist ausübt, wird der Vertrag endgültig.
17. STORNIERUNG UND SCHADENSERSATZ

  • 17.1 Der Käufer ist nicht berechtigt, einen erteilten Auftrag zu stornieren. Sollte der Käufer dennoch einen Auftrag ganz oder teilweise stornieren, ist der Käufer verpflichtet, Zeliox für alle vernünftigerweise entstandenen Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Auftrags, der von Zeliox erbrachten Leistungen und des entgangenen Gewinns zu entschädigen, zuzüglich Mehrwertsteuer.
18. HAFTUNG

  • 18.1 Im Falle einer Vertragsverletzung durch Zeliox ist die Haftung von Zeliox auf den Nettorechnungswert (ohne Mehrwertsteuer) des betreffenden Vertrags oder, wenn Teillieferungen vereinbart wurden, auf den Nettorechnungswert (ohne Mehrwertsteuer) der Teillieferung beschränkt, auf die sich der Vorfall, der den Schaden oder Verlust verursacht hat, bezieht. Die Haftung von Zeliox ist in jedem Fall auf den Deckungsumfang seiner Versicherungspolice beschränkt.

  • 18.2 Zeliox haftet nicht für indirekte Schäden oder Verluste, insbesondere aber nicht ausschließlich: Handelsverluste, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen, immaterielle Schäden, finanzielle Verluste und Personenschäden, einschließlich aller möglichen Ansprüche Dritter im weitesten Sinne.

  • 18.3 Zeliox haftet in keinem Fall für die Verschlechterung von Produkten aufgrund unsachgemäßer Lagerung, Verarbeitung, Verwendung oder Wartung durch den Käufer oder einen Dritten.

  • 18.4 Der Käufer ist verpflichtet, Zeliox gegen alle möglichen Ansprüche Dritter, einschließlich Kunden, in Bezug auf angebliche Schäden oder Verluste, aus welchem Grund auch immer, die durch oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder gelieferten Produkten verursacht wurden, freizustellen.
19. GEISTIGES EIGENTUM UND VERTRAULICHKEIT

  • 19.1 Alle Informationen im weitesten Sinne, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unternehmensinformationen, die auf spezifische Merkmale des Geschäfts oder Unternehmens von Zeliox abzielen (Arbeitsprozess, Verfahren und Preise), die Zeliox im Rahmen von Verhandlungen oder des Vertrags dem Käufer zur Verfügung stellt, sind streng persönlich und vertraulich.

  • 19.2 Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf Zeliox-Produkte, aber auch andere Gegenstände, Designs, Arbeitsmethoden, Modelle, Bilder, Zeichnungen, Fotografien, Prototypen, Drucksachen, Dateien und dergleichen liegen ausschließlich bei Zeliox, unabhängig vom Anteil des Käufers (oder von Dritten, die vom Käufer beauftragt wurden) an deren Erstellung.

  • 19.3 Die Ausübung der oben genannten geistigen Eigentumsrechte - Veröffentlichung, Übertragung, Vervielfältigung - ist ausdrücklich und ausschließlich Zeliox während und nach der Durchführung des Vertrags vorbehalten.

20. HÖHERE GEWALT

  • 20.1 Zeliox haftet nicht für Verzögerungen oder Verstöße gegen den Vertrag, wenn diese Verzögerungen oder Verstöße auf höhere Gewalt zurückzuführen sind und daher nicht Zeliox zuzuschreiben sind.

  • 20.2 Zeliox verpflichtet sich, den Käufer so bald wie möglich über eine Situation höherer Gewalt zu informieren.

  • 20.3 Ein unverschuldeter Verstoß von Zeliox liegt vor, wenn es sich um Umstände handelt, die außerhalb der Kontrolle von Zeliox liegen - auch wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits absehbar waren - und die die dauerhafte oder vorübergehende Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, was in jedem Fall Folgendes umfassen wird, aber nicht darauf beschränkt ist:
      a) Schäden, die durch Naturkatastrophen, Epidemien und/oder schwere Wetterbedingungen (Sturmschäden) verursacht wurden; b) Krieg, Kriegsrisiken und/oder jede andere Form bewaffneter Konflikte, einschließlich Terrorismus oder Bedrohungen des Terrorismus in den Niederlanden und/oder anderen Ländern, die die Lieferung von Waren oder Rohstoffen behindern; c) Streiks, erzwungene Betriebsschließungen, Unruhen und jede andere Form von Störungen und/oder Behinderungen durch Dritte, die die Lieferung von Waren oder Rohstoffen behindern; d) Verlust oder Beschädigung von Produkten während des Transports; e) Krankheit eines oder mehrerer schwer ersetzbarer Mitarbeiter; f) Gesetzliche oder behördliche Maßnahmen, die von der Regierung ergriffen werden und die die Lieferung von Waren einschließlich Import- und Exportverboten behindern; g) Verbot oder Beschränkung der Lieferung an Zeliox, das von Organisationen, Institutionen, Gruppen oder Vertragsformen der Zusammenarbeit auferlegt wird, mit denen Zeliox verbunden ist oder Mitglied ist; h) Defekt oder Ausfall von Transportmitteln, Produktionsanlagen oder Stromversorgung; i) Feuer oder Unfälle im Unternehmen von Zeliox; j) Nichtlieferung oder verspätete Lieferung an Zeliox durch Lieferanten; k) Stockung in der Lieferung von Waren, Rohstoffen und/oder Energie.

  • 20.4 Während der Situation höherer Gewalt ist Zeliox berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen.

  • 20.5 Falls eine vorübergehende (länger als 3 Monate) oder dauerhafte Situation höherer Gewalt Zeliox daran hindert, den Vertrag zu erfüllen (oder den Vertrag weiter zu erfüllen), ist Zeliox berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliches Eingreifen aufzulösen, ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein.

  • 20.6 Wenn Zeliox bereits einen Teil seiner Verpflichtungen im Falle höherer Gewalt erfüllt hat, muss der Käufer Zeliox den dafür fälligen Preis zahlen.
21. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

  • 21.1 Wenn die in den Niederlanden zu liefernden Gegenstände außerhalb der Niederlande verwendet werden, ist Zeliox nicht verantwortlich dafür, dass die zu liefernden Gegenstände den technischen Anforderungen, Standards und/oder Vorschriften gemäß den örtlichen Gesetzen oder Bestimmungen des Landes, in dem die Gegenstände verwendet werden sollen, entsprechen. Dies gilt nicht, wenn Zeliox zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestätigt hat, dass die Gegenstände für die Verwendung in dem betreffenden Land geeignet sind.

  • 21.2 Alle anderen technischen Anforderungen, die der Käufer an die zu liefernden Gegenstände stellt und die von den normalen Anforderungen abweichen, müssen vom Käufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausdrücklich angegeben werden.

22. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

  • 22.1 Niederländisches Recht ist das allein anwendbare Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • 22.2 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, einschließlich Streitigkeiten über deren Bestehen und Gültigkeit, unterliegen ausschließlich dem Bezirksgericht Oost-Brabant.

Bereit zu helfen

Hilfe und Unterstützung

Zeliox steht Ihnen zur Verfügung, um Ihnen bei Fragen zu helfen, Probleme zu lösen und Sie bei Reparaturen zu unterstützen. Sie können weitere Unterstützung unter diesem Link finden: Support. Bei Bedarf können Sie auch Kontakt mit uns aufnehmen: Kontakt.

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